Mietbedingungen
Der Mieter und der oder die Fahrer des Fahrzeuges müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren den Führerschein der Klasse 3 besitzen.
Rücktritt: Tritt der Mieter von der Anmietung zurück, wird neben einer Bearbeitungsgebühr von € 80,-- ein pauschaler Schadensersatz für die Tage fällig, die der Wagen nicht weitervermietet werden kann: Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete, Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % der Gesamtmiete, Rücktritt bis 1 Tag vor Mietbeginn 75 % der Gesamtmiete.
Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn nicht abgeholt, wird dies als Rücktritt verstanden. Ein Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden und wird vom Vermieter innerhalb einer Woche bestätigt. Wir empfehlen Ihnen, vorsorglich eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Mit Annahme dieses Vertrages ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Termin, für die vereinbarte Dauer und zu dem vereinbarten Mietzins zu übernehmen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Mieter nicht zu. Der Mietzins ist deshalb auch dann zu entrichten, wenn der Mieter aus Krankheit oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen das Fahrzeug nicht oder nicht für die vereinbarte Dauer übernehmen kann oder will. Teilt der Mieter dem Vermieter rechtzeitig einen Hinderungsgrund mit, so wird sich der Vermieter bemühen, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Den hierdurch erzielten Mietzins abzüglich der dem Vermieter entstehenden Kosten schreibt der Vermieter dem Mieter auf seine Verbindlichkeit gut. Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter für den Fall, dass dieser zu gleichen Bedingungen das Fahrzeug anderweitig vermieten kann, einen pauschalisierten Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz in Höhe von € 130,-- zu zahlen. Es steht dem Vermieter frei, höhere Aufwendungen bzw. einen höheren Schaden durch Nachweise zu belegen und gegen den Mieter geltend zu machen.
Übergabe: Bei der Übergabe des Fahrzeuges wird jeweils ein Übernahmeprotokoll ausgefertigt, das vom Vermieter und vom Mieter unterschrieben wird. Gemeinsam wird kontrolliert, ob der Wagen den Angaben auf dem Übernahmeprotokoll entspricht. Etwa vorhandene Mängel werden dort schriftlich festgehalten. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges wird ab 2 Stunden Verspätung, pro angebrochene 24 Stunden die doppelte Tagesmiete berechnet. Wir geben Schadensersatzansprüche, die der Nachmieter uns gegenüber geltend macht, an den Mieter weiter. Der Vermieter übergibt zum vereinbarten Termin das bestellte Fahrzeug an den Mieter. Mit der Übergabe erkennt der Mieter an, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen, verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand befindet. Wird der Mieter vom Vermieter auf etwa vorhandene Mängel aufmerksam gemacht und übernimmt dennoch das Fahrzeug, so haftet er für von ihm verursachte Nachfolgeschäden. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter ein von dem bestellten Fahrzeugtyp abweichendes gleichwertiges Fahrzeug zu stellen, wenn das bestellte Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Steht ein Ersatzfahrzeug in angemessener Frist nicht zur Verfügung, verliert der Vertrag seine Gültigkeit und der Mieter hat Anspruch auf Rückzahlung des bisher gezahlten Betrages. Darüberhinaus gehende Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
Bei Mietdauer unter 14 Tagen sind pro Tag 250 Kilometer frei. Mehrkilometer werden mit 0,35 € pro Kilometer berechnet. Ab 14 Tage Mietdauer alle Kilometer frei.
Fahrzeugabholung am ersten Miettag ab 14:00 Uhr. Fahrzeugrückgabe am letzten Miettag bis 10:00 Uhr.
Haftung: Der Mieter haftet bei Beschädigungen am Fahrzeug beschränkt auf die Selbstbeteiligung der Versicherung jeweils pro Schadensfall mit der vertraglich vereinbarten Höhe. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Fahrerflucht, entfällt die Haftungsbeschränkung, ebenso bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite), Zuladungsbestimmungen und Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (grobe Fahrlässigkeit) beruhen. In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe. Der Mieter haftet für alle dem Vermieter entstehenden Schäden, soweit sie nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Bei Beschlagnahme des Fahrzeuges, gleich aus welchem Grunde und an welchem Ort, haftet der Mieter auf den dem Vermieter entstandenen Schaden einschließlich des Folgeschadens für Mietausfälle in voller Höhe. Die Kosten für eine eventuelle Rückführung des Fahrzeuges trägt der Mieter. Bei schuldhafter Nichterfüllung des Mietvertrages haftet der Vermieter bis maximal zur Höhe der vertraglichen Miete.
Reparaturen, Verschleiß, Wartung: Nötige Reparaturen kann der Mieter im Rahmen der Neuwagen-Garantie in Vertragswerkstätten durchführen lassen. Bei kostenpflichtigen Reparaturen ist das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Wartungskosten und normale Verschleißreparaturen gehen zu Lasten des Vermieters. Reparaturen über € 100,- müssen vom Vermieter genehmigt werden. Reifen- und Frostschäden gehen zu Lasten des Mieters, ebenso solche Schäden, die auf unsachgemäße und unpflegliche Handhabung des Fahrzeuges zurückzuführen sind. Während der Mietzeit anfallende Reparaturen sind ausschließlich von einer autorisierten Fachwerkstatt (FIAT) durchführen zu lassen. Bei Nichteinhaltung verfällt die an den Vermieter gezahlte Kaution. Unfälle und Einbrüche sind in jedem Fall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Nach einem Unfall oder Einbruch ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Schäden, die eine unmittelbare Weitervermietung des Fahrzeuges gefährden, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter verpflichtet sich, die Chemietoilette und den Abwassertank an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Stellen zu entsorgen und nicht gegen Umweltgesetze zu verstoßen
Sonstiges: Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, zur Beförderung von explosiv, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven, sonst gefährlichen Stoffen und gewerblichen Waren, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung oder Verleihung. Die Vermietung erfolgt zu Wohn- und Reisezwecken. Fahrten ins Ausland sind nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Andere Nutzung bedarf ebenfalls der Zustimmung des Vermieters. Gewerbliche Nutzung ist grundsätzlich untersagt. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand und gibt es ebenfalls gereinigt zurück. Muss der Vermieter die Reinigung durchführen, werden folgende Kosten berechnet: Abwasserentsorgung € 35,-, Nachreinigung innen € 40,-, Toilettenentleerung € 100,-, Innenreinigung komplett € 150,-. Wir empfehlen Ihnen, den Wagen so zu reinigen, dass Sie diese Kosten sparen. Treibstoff geht zu Lasten des Mieters. Bei Übergabe und Rücknahme ist das Fahrzeug voll getankt.
Die Kaution in Höhe von € 1.000,- wird erst nach erfolgter optischer und technischer Durchsicht, spätestens am nächsten Werktag nach Rückgabe des Fahrzeuges, überwiesen, soweit kein Zurückbehaltungsanspruch oder Aufrechnungsrecht besteht. Der Mieter versichert durch seine Unterschrift, dass er die vorstehenden Geschäftsbedingungen sorgsam gelesen hat und dass sie ihm erläutert worden sind.
Es gilt Deutsches Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Pinneberg vereinbart.